Warum gibt es die Pflicht - und warum gerade jetzt?
Die E-Rechnungspflicht ist kein bürokratischer Selbstzweck. Sie basiert auf einer EU-Richtlinie (2014/55/EU), die eine einheitliche elektronische Rechnungsstellung in Europa etablieren soll. Deutschland hat die Umsetzung für den B2B-Bereich mit dem Wachstumschancengesetz vom März 2024 beschlossen und über Änderungen in § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) verankert.
Das langfristige Ziel ist ein digitales Meldesystem, über das Finanzbehörden Transaktionen in Echtzeit nachvollziehen können - ähnlich wie in Italien. Die E-Rechnungspflicht ist Schritt eins davon.
Das BMF-Schreiben vom 25. Oktober 2025 hat die Übergangsregelungen final klargestellt. Es ist die aktuell verbindliche Grundlage.
Die Fristen im Detail
Die Einführung erfolgt in drei Stufen. Entscheidend ist der Vorjahresumsatz - nicht der aktuelle Jahresumsatz.
Gilt für alle Unternehmen im B2B-Bereich ohne Ausnahme. Du brauchst eine Software, die XRechnung oder ZUGFeRD öffnen kann.
Bis zu diesem Datum dürfen Unternehmen noch Papierrechnungen ausstellen - aber nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Empfängers.
Alle Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 € müssen ausschließlich XRechnung oder ZUGFeRD ausstellen.
Keine Ausnahmen mehr nach Umsatzhöhe. Nur Kleinunternehmer nach §19 UStG bleiben dauerhaft ausgenommen.
Wer ist betroffen - und wer nicht?
Vorjahresumsatz über 800.000 €
Alle B2B-Rechnungen müssen als XRechnung oder ZUGFeRD ausgestellt werden. Papier und PDF sind nicht mehr erlaubt.
Vorjahresumsatz unter 800.000 €
Ein Jahr mehr Zeit - aber nicht mehr. Ab 2028 gilt die Pflicht auch für dich.
XRechnung oder ZUGFeRD - welches Format gilt?
Beide Formate erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nach der europäischen Norm EN 16931.
ZUGFeRD ist ein Hybrid: ein lesbares PDF mit eingebettetem XML. Für die meisten B2B-Unternehmen die einfachere Umstellung.
XRechnung ist reines XML - kein PDF. Entwickelt von der KoSIT, vor allem für Behördenrechnungen nötig.
Den vollständigen Vergleich findest du in unserem Artikel XRechnung vs. ZUGFeRD: Der Unterschied einfach erklärt.
Was du jetzt konkret tun solltest
Welche Software empfehle ich?
Du brauchst eine Lösung die alle drei Aufgaben abdeckt: erstellen, versenden, empfangen - und GoBD-konform archiviert.
Software für die E-Rechnungspflicht 2027
Alle drei Tools erstellen und empfangen XRechnung und ZUGFeRD. Stand Juni 2026, eigenes Testing.
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Vollständiger Vergleich: E-Rechnung Software-Vergleich 2026 · Für Freelancer: Guide für Freelancer · Guide für Handwerker
Häufige Fragen
Ab dem 1. Januar 2027 alle deutschen Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 €. Ab dem 1. Januar 2028 alle - ohne Umsatzgrenze.
Ja, bis 31. Dezember 2026 noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Empfängers. Ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr für Unternehmen über 800.000 €.
Beim Ausstellen dauerhaft befreit. Empfangen müssen sie trotzdem seit dem 1. Januar 2025 - eine E-Rechnung-fähige Software ist trotzdem nötig.
Nein. Die Pflicht gilt ausschließlich für B2B. Rechnungen an Privatpersonen bleiben als PDF oder Papier erlaubt.
Beide erfüllen EN 16931. ZUGFeRD (PDF + XML) ist für B2B praktikabler. XRechnung (reines XML) ist Pflicht für Behördenrechnungen.
Die Rechnung bleibt gültig, aber dein Kunde verliert den Vorsteuerabzug. Das belastet die Geschäftsbeziehung und führt bei Betriebsprüfungen zu Problemen.
Keine Frist verpassen.
Einmal im Monat: Updates zu E-Rechnung-Fristen und Tool-Empfehlungen.