Welche Rechnungen sind betroffen?
Der entscheidende Unterschied für Handwerksbetriebe: Die E-Rechnungspflicht gilt nur für B2B-Transaktionen - also für Rechnungen zwischen Unternehmen. Wer hauptsächlich an Privatpersonen arbeitet, ist kaum betroffen.
- Bauunternehmen & GU als Auftraggeber
- Hausverwaltungen (GmbH, AG)
- Architekturbüros & Planungsbüros
- Gewerbliche Immobilieneigentümer
- Industriebetriebe & Fabriken
- Behörden & Kommunen (XRechnung)
- Private Bauherren & Hausbesitzer
- WEG-Gemeinschaften (Privatpersonen)
- Privatpersonen allgemein
- Kleinunternehmer §19 UStG (Ausstellen)
Fristen für Handwerksbetriebe
| Datum | Pflicht | Betrifft |
|---|---|---|
| E-Rechnungen empfangen | Alle Betriebe mit B2B-Lieferanten | |
| Bis 31.12.2026 | B2B-PDF noch erlaubt | Mit Zustimmung des Empfängers |
| E-Rechnungen ausstellen | Vorjahresumsatz über 800.000 € | |
| E-Rechnungen ausstellen | Alle - keine Ausnahmen mehr |
Viele Handwerksbetriebe im Baugewerbe liegen mit ihrem Jahresumsatz über 800.000 €. Für sie gilt die Ausstellungspflicht bereits ab dem 1. Januar 2027.
XRechnung oder ZUGFeRD?
ZUGFeRD ist für die meisten Handwerksbetriebe die richtige Wahl. Es ist ein normales PDF mit eingebettetem XML - dein Auftraggeber sieht eine gewöhnliche Rechnung, seine Buchhaltungssoftware liest das XML automatisch. Keine Umstellung im Workflow, keine Schulung für deine Mitarbeiter.
XRechnung brauchst du ausschließlich für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (Gemeinden, Behörden, öffentliche Bauvorhaben). Viele Handwerkssoftware-Lösungen können heute beides.
Welche Software empfehle ich Handwerkern?
Handwerksbetriebe nutzen oft branchenspezifische Software (DATEV, Lexware Handwerk, Sage). Die wichtigste Anforderung: deine aktuelle Lösung muss ZUGFeRD 2.x kompatibel sein.
Software für Handwerksbetriebe
Stand Juni 2026. Für Betriebe die noch keine dedizierte Handwerkssoftware haben:
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Häufige Fragen
Ja, für alle B2B-Rechnungen an Unternehmen. Rechnungen an Privatpersonen bleiben als PDF erlaubt. Umsatz über 800.000 €: Pflicht ab 01.01.2027. Darunter: ab 01.01.2028.
Nein. B2C-Rechnungen an Privatpersonen sind ausgenommen. Nur B2B-Rechnungen an Unternehmen müssen als XRechnung oder ZUGFeRD ausgestellt werden.
Für Bundesbehörden gilt XRechnung bereits seit November 2020, für Landes- und Kommunalbehörden seit 2022/2023. Das ist schon länger Pflicht und unabhängig vom neuen B2B-Gesetz.
Prüfe ob deine aktuelle Software ZUGFeRD 2.x oder XRechnung exportieren kann. Die meisten großen Anbieter (DATEV, Lexware, Sage) haben das bereits integriert oder als Update angekündigt.
Keine Frist verpassen.
Einmal im Monat: E-Rechnung-Updates für Handwerksbetriebe.