Welche Rechnungen sind betroffen?

Der entscheidende Unterschied für Handwerksbetriebe: Die E-Rechnungspflicht gilt nur für B2B-Transaktionen - also für Rechnungen zwischen Unternehmen. Wer hauptsächlich an Privatpersonen arbeitet, ist kaum betroffen.

✓ E-Rechnung erforderlich
  • Bauunternehmen & GU als Auftraggeber
  • Hausverwaltungen (GmbH, AG)
  • Architekturbüros & Planungsbüros
  • Gewerbliche Immobilieneigentümer
  • Industriebetriebe & Fabriken
  • Behörden & Kommunen (XRechnung)
✗ Kein E-Rechnung nötig
  • Private Bauherren & Hausbesitzer
  • WEG-Gemeinschaften (Privatpersonen)
  • Privatpersonen allgemein
  • Kleinunternehmer §19 UStG (Ausstellen)
Achtung Behörden: Rechnungen an Bundesbehörden (B2G) müssen bereits seit November 2020 als XRechnung gestellt werden. Rechnungen an Landes- und Kommunalbehörden seit 2022/2023. Das ist nicht neu - aber wird oft vergessen.

Fristen für Handwerksbetriebe

DatumPflichtBetrifft
E-Rechnungen empfangenAlle Betriebe mit B2B-Lieferanten
Bis 31.12.2026B2B-PDF noch erlaubtMit Zustimmung des Empfängers
E-Rechnungen ausstellenVorjahresumsatz über 800.000 €
E-Rechnungen ausstellenAlle - keine Ausnahmen mehr

Viele Handwerksbetriebe im Baugewerbe liegen mit ihrem Jahresumsatz über 800.000 €. Für sie gilt die Ausstellungspflicht bereits ab dem 1. Januar 2027.

XRechnung oder ZUGFeRD?

ZUGFeRD ist für die meisten Handwerksbetriebe die richtige Wahl. Es ist ein normales PDF mit eingebettetem XML - dein Auftraggeber sieht eine gewöhnliche Rechnung, seine Buchhaltungssoftware liest das XML automatisch. Keine Umstellung im Workflow, keine Schulung für deine Mitarbeiter.

XRechnung brauchst du ausschließlich für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (Gemeinden, Behörden, öffentliche Bauvorhaben). Viele Handwerkssoftware-Lösungen können heute beides.

Welche Software empfehle ich Handwerkern?

Handwerksbetriebe nutzen oft branchenspezifische Software (DATEV, Lexware Handwerk, Sage). Die wichtigste Anforderung: deine aktuelle Lösung muss ZUGFeRD 2.x kompatibel sein.

Unabhängige Empfehlung · Affiliate-Links

Software für Handwerksbetriebe

Stand Juni 2026. Für Betriebe die noch keine dedizierte Handwerkssoftware haben:

Lexware Office Empfehlung für Handwerk
DATEV-Export, ideal für Betriebe mit Steuerberater. Stärkste Buchhaltung in dieser Kategorie.
ab 7,90 €/Mo. Zum Jahresplan →
sevDesk
Einfache Bedienung, mobile App für Baustellen, automatische Belegerfassung.
ab 12,90 €/Mo. Zum Jahresplan →
WISO MeinBüro
Günstigster Einstieg, gut für kleinere Handwerksbetriebe mit überschaubarem Rechnungsvolumen.
ab 9,00 €/Mo. Zum Jahresplan →

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Häufige Fragen

Müssen Handwerker ab 2027 E-Rechnungen ausstellen?

Ja, für alle B2B-Rechnungen an Unternehmen. Rechnungen an Privatpersonen bleiben als PDF erlaubt. Umsatz über 800.000 €: Pflicht ab 01.01.2027. Darunter: ab 01.01.2028.

Gilt die Pflicht auch für Rechnungen an Privatkunden?

Nein. B2C-Rechnungen an Privatpersonen sind ausgenommen. Nur B2B-Rechnungen an Unternehmen müssen als XRechnung oder ZUGFeRD ausgestellt werden.

Ich rechne an Behörden ab. Was gilt?

Für Bundesbehörden gilt XRechnung bereits seit November 2020, für Landes- und Kommunalbehörden seit 2022/2023. Das ist schon länger Pflicht und unabhängig vom neuen B2B-Gesetz.

Muss meine Handwerkssoftware aktualisiert werden?

Prüfe ob deine aktuelle Software ZUGFeRD 2.x oder XRechnung exportieren kann. Die meisten großen Anbieter (DATEV, Lexware, Sage) haben das bereits integriert oder als Update angekündigt.

Keine Frist verpassen.

Einmal im Monat: E-Rechnung-Updates für Handwerksbetriebe.

Edwin von Lemberg

Webentwickler und digitaler Marketing-Manager. Betreibt e-rechnungs-guide.de als unabhängige Informationsquelle. Affiliate-Links sind klar gekennzeichnet.