Bin ich als Freelancer überhaupt betroffen?
Ja - wenn du Rechnungen an andere Unternehmen stellst. Die E-Rechnungspflicht wurde durch das Wachstumschancengesetz (März 2024) eingeführt und über § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) umgesetzt. Sie gilt für alle inländischen B2B-Transaktionen zwischen deutschen Unternehmen.
Als IT-Freelancer, Webentwickler, Designer oder Berater rechnest du in der Regel an Unternehmen ab. Du bist betroffen.
Kleinunternehmer nach §19 UStG sind beim Ausstellen dauerhaft befreit. Beim Empfangen bist du trotzdem seit dem 1. Januar 2025 verpflichtet. Mehr dazu im Leitfaden für Kleinunternehmer.
Welche Fristen gelten konkret?
Die Pflicht wird stufenweise eingeführt. Das BMF-Schreiben vom 25. Oktober 2025 hat die Übergangsregelungen final klargestellt:
| Datum | Pflicht | Betrifft |
|---|---|---|
| E-Rechnungen empfangen | Alle Unternehmen (B2B) | |
| Bis 31.12.2026 | Papierrechnung noch erlaubt | Mit Zustimmung des Empfängers |
| E-Rechnungen ausstellen | Vorjahresumsatz über 800.000 € | |
| E-Rechnungen ausstellen | Alle - keine Ausnahmen mehr |
XRechnung oder ZUGFeRD?
Beide Formate erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nach der europäischen Norm EN 16931.
XRechnung ist reines XML. Kein PDF, keine visuelle Darstellung. Entwickelt von der KoSIT, ursprünglich für Behördenrechnungen (B2G).
ZUGFeRD ist ein Hybrid: ein lesbares PDF mit eingebettetem XML. Für B2B-Freelancer die praktischere Wahl.
Vollständiger Vergleich: XRechnung vs. ZUGFeRD - Der Unterschied einfach erklärt.
Welche Software empfehle ich?
Du brauchst eine Lösung die XRechnung und ZUGFeRD erstellen, versenden und empfangen kann - mit GoBD-konformer Archivierung (10 Jahre).
Software-Empfehlung für Freelancer
Stand Juni 2026, eigenes Testing. Im Jahresplan günstiger als monatlich.
* Affiliate-Links - bei Kauf erhalte ich eine Provision. Dein Preis bleibt gleich. Mehr dazu.
Vollständiger Vergleich: E-Rechnung Software-Vergleich 2026.
Erste E-Rechnung in 5 Schritten
- Software wählen - Starte die kostenlose Testphase eines der empfohlenen Tools.
- Format festlegen - ZUGFeRD für private Unternehmenskunden. XRechnung für Behörden. Im Zweifel: Kunden fragen.
- Stammdaten einpflegen - Name, Adresse, Steuernummer, IBAN, ggf. USt-IdNr. Pflichtangaben nach §14 UStG.
- Rechnung validieren - Integrierte Validierung in den meisten Tools. Alternativ: kostenloser Online-Validator.
- GoBD-Archivierung prüfen - 10 Jahre Aufbewahrungspflicht im Originalformat. Cloud-Tools erledigen das automatisch.
Häufige Fragen
Ja, wenn du B2B-Rechnungen stellst. Empfangen ist seit 01.01.2025 Pflicht. Ausstellen wird ab 01.01.2027 (über 800.000 €) bzw. 01.01.2028 (alle) verpflichtend.
XRechnung ist reines XML - kein PDF. ZUGFeRD kombiniert ein lesbares PDF mit eingebettetem XML. Als Freelancer im B2B reicht ZUGFeRD. XRechnung brauchst du für Behörden.
Beim Ausstellen dauerhaft befreit. Beim Empfangen seit 01.01.2025 trotzdem verpflichtet - du brauchst also eine E-Rechnung-fähige Software.
Nein. Nur für inländische B2B-Transaktionen zwischen deutschen Unternehmen. EU-Ausland und Drittländer sind ausgenommen.
Als einfache PDF nicht mehr seit 01.01.2025. Bis Ende 2026 noch mit Zustimmung des Empfängers. Ab 2027 nicht mehr.
Die Rechnung bleibt gültig, aber dein Kunde verliert den Vorsteuerabzug. Das belastet die Geschäftsbeziehung und führt bei Betriebsprüfungen zu Problemen.
Auf dem Laufenden bleiben.
Einmal im Monat: Fristen, Tool-Updates, Praxis-Tipps.